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Radfahren auf der Straße ist erlaubt – schon seit über 20 Jahren!

@mauerschauer 0

Es ist erschreckend mit welcher Ignoranz gegenüber dem geltenden Recht man sich immer wieder rumquälen muss. Deshalb hier ein erster Beitrag aus der Rubrik Aufklärung:

Bis zum heutigen Tage sind gefühlte 50%(**) der Autofahrer (und 99% der Taxi- und Transporterfahrer) davon überzeugt, die Straße gehöre ihnen alleine. Die anderen 50% (bzw. 1%) dulden die Anwesenheit alternativer Verkehrsteilnehmer meist eher widerwillig und gewähren einem die Vorfahrt wenn überhaupt gerne mit gönnerhafter Attitüde.

Fakt ist: „Die Benutzungspflicht [für Radwege] ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden.“(*)

Wenn mir also ein Schlauberger das altbekannte „da ist der Radweg“ aus dem offenen Fenster zugröhlt, dann würde mich mal interessieren, ob die gleiche Person mit ihrem Auto/ Transporter/ LKW freiwillig auf einem Feldweg fahren würde, wenn parallel dazu die Autobahn verläuft. Das entspricht nämlich durchaus häufig dem Verhältnis zwischen dem Zustand des Radweges und dem der Straße.

(*) Quelle: https://www.adfc.de/verkehr–recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/rennrad-und-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht

(**) Nachtrag: Laut des folgenden Artikels aus dem Tagesspiegel sind es sogar 85% der Befragten, die bis heute nicht wissen, dass Radfahren auf der Straße auch bei vorhandenem Radweg in der Regel erlaubt ist.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/radfahrer-und-verkehrsregeln-besser-auf-der-strasse-bleiben-trotz-radweg/9973800.html

Meine Interpretation: Wahrscheinlich hat man im Verkehrsministerium Schelte von der Autlobby bekommen und verschweigt die Regel jetzt einfach… die haben es halt auch nicht leicht.

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